Meine momentane Initiative:
Erläuterungen der Petition und Mitzeichnungsmöglichkeit auf Bundestagswebseite:
https://epetitionen.bundestag.de/petitionen/_2021/_03/_25/Petition_122214.nc.html
Mitzeichnen kann jeder. Bitte Link verbreiten, retweeten, posten, etc.
Je mehr Mitzeichnungen, desto besser.
Frist 13.05.2021 (Aber Einsendung nach Frist auch gut, wenn es vorher nicht klappt).
Unterschrift auf Papier auch möglich, hier docx und pdf.
Bitte Ausdrucken und Unterschriften sammeln und an Bundestag senden (Adresse oben auf Unterschriftenseite).
Hier kommen allgemein Informationen zu laufenden und vergangenen politischen Initiativen hin, die folgendem Kriterium genügen:
Zielt explizit auf den Schutz ungeborener Kinder durch eine Erleichterung des „Ja zum Kind“ ab, mit geringen oder besser gar keinen Eingriffen in die Rechte von Schwangeren.
Vergangene Initiative (Details dem Adressaten zuliebe nicht öffentlich):
Insbesondere auch Informationen zu meiner eigenen momentan laufenden politischen Initiative, wenn ich es hinbekomme, das umfangreiche Material sinnvoll in lesbare Textlängen zusammenzufassen.
Momentan läuft meiner persönlichen Zählung nach Runde 3, und zwar vor einem Verwaltungsgericht (1. Instanz) mit mir als Kläger und einer staatlichen Institution als Beklagten (die ersten 2 Runden waren rein politischer Natur und endeten mit Punktsieg der Gegenseite).
Die staatliche Institution war meinerseits gebeten worden, ihren Pflichten nach Leitsätzen IX und X des Urteils „Schwangerschaftsabbruch II“ besser nachzukommen. Die staatliche Institution wollte nicht, begründete dies aber sehr mangelhaft. Folglich Klage vor dem Verwaltungsgericht wegen unzureichender Bescheidung.
Erfolgschancen nach meiner Einschätzung vorläufig gegeben (und selbstverständlich auch nach Einschätzung meines Anwalts, der aber auch weitere Rechnungen bezahlt bekommt, solange ich Chance auf Erfolg sehe).
Hier nicht interessierende Initiativen:
Politische Initiativen, die unerwähnt auch ungeborene Kinder schützen können, werden hier höchsten kurz erwähnt. Dies sind vor allem Maßnahmen, die allgemein die Situation von Familien, Alleinerziehenden und Kindern verbessern sollen.
Z. B. eine Initiative, die auf mehr Kita-Plätze abzielt, schützt vielleicht auch ungeborene Kinder, wenn Frauen sich aufgrund der zusätzlichen Kita-Plätze eher für ein Kind entscheiden können. Und eine solche Initiative würde ich vielleicht auch gut finden.
Aber solange der Schutz ungeborenes Kinder nicht erwähnt wird, ist es eben kein Ziel der Initiative, sondern nur eine unerwähnte Nebenfolge, und die Initiative genügt nicht dem oben genannten Kriterium. Und würde deshalb hier kurz oder gar nicht erwähnt werden.
Ebenso Maßnahmen, die stark oder hauptsächlich ungeborene Kinder schützen wollen durch gegen Schwangere oder Abtreiber gerichtete Einschränkungen des Zugangs zu Abtreibung. Z. B. wenn jemand eine Rückkehr zu früheren Indikationsregelung bei § 218 StGB vorschlägt. Denn das sind dann keine geringen Eingriffe in die Rechte von Schwangeren.
Thematisch ist diese Seite auf die Erleichterung von „Ja zum Kind“ im Schwangerschaftskonflikt ausgerichtet. Einschränkungen beim Zugang zur Abtreibung zielen für sich darauf ab, dass die Abtreibung nicht stattfindet, und nicht darauf, dass der Schwangeren ein „Ja zum Kind“ gelingt.
Hier kann es aber Grenzfälle geben; z. B. jemand schlüge vor, dass statt einem Beratungsgespräch vor der Abtreibung zwei verpflichtend sein sollen; das wäre eine Einschränkung des Zugangs zu Abtreibung; aber gleichzeitig wäre wohl auch Absicht dahinter, dass eine Schwangere durch das zweite Beratungsgespräch eher ein „Ja zum Kind“ schafft. Also würde diese Initiative knapp dem oben genannten Kriterium genügen. (Weder schlage ich sowas vor, noch denke ich, dass ein zweites Beratungsgespräch etwas bringen würde; aber wer sowas vorschlägt, könnte das anders sehen und würde damit eine Erleichterung von „Ja zum Kind“ beabsichtigen).

