top of page

Auf Abtreibung drängen: das gute Recht jeden Mannes - verteidigt von (manchen) Feministinnen!

Wette, die ich immer riskieren würde? Darauf setzen, dass auf Abtreibung drängender Kindsvater gegen kein deutsches Gesetz verstößt!

Mann mit Schwangerschaftstest
Darf er zu ihr sagen: "Treib den Zellhaufen ab!"? Die Bundesrepublik Deutschland räumt ihm dieses Recht ein.


Grüß Gott zusammen!


Hier geht es um Geschichten wie diese, eine Nachricht an die Seite Sundays for Life:

https://twitter.com/sundaysforlife/status/1264641664011898880


In dem Fall wunderbar, dass die Frau bei der Wahl Kind abtreiben oder Mann "abtreiben", sich für letzteres entschieden hat. Denn der Mann kann nach so einer "Abtreibung" im Prinzip ganz gut weiterleben, das Kind nach einer Abtreibung hingegen eher weniger.

1. Allgemeine Handlungsfreiheit



Jetzt stehen da keine Details, wann der Mann - ich mutmaße mal der Kindsvater und/oder der Ehemann und somit für das Kind nach Geburt unterhaltspflichtig - was gemacht haben soll, außer dass er zur Abtreibung "drängte".

Dennoch wäre ich sofort bereit eine Wette abzuschließen, dass sein Handeln, sein Drängen auf Abtreibung, vollkommen legal war, vom Staat ähnlich rechtlich eingeordnet, wie wenn er halt Dinge sagt wie: "Jetzt hol mir doch endlich ein Bier!" (womit er dann auf das Holen von Bier drängen würde) oder "Jetzt lass dir doch endlich die Haare machen!" (womit er auf einen Friseurbesuch drängen würde) oder "Jetzt nimm doch endlich mal ab!" (womit er auf Ernährungsumstellung/Diät drängen würde) oder "Jetzt lass dir endlich mal ein Tattoo stechen!" (womit er auf Tätowierung drängen würde) oder "Jetzt lass dir doch endlich mal das Fett absaugen und eine hübsche Nase machen!" (womit er auf kosmetisch-operative Eingriffe drängen würde).

Und genauso sieht der Staat seinen momentanen Gesetzen nach halt Drängen auf Abtreibung.

Glaubt man nicht? Was für eine Geschmacklosigkeit, solche Dinge mit Abtreibung zu vergleichen?

Zu "Geschmacklosigkeit": Ich stelle eine Behauptung über geltende Gesetze auf, also über Juristerei. "Geschmacklosigkeit" interessiert juristisch nicht, solange es kein Gesetz dagegen gibt (und es gibt keines).

Vielmehr wäre juristisch zu fragen:


Aufgrund welchen Gesetzes sollte das Drängen auf Abtreibung rechtswidrig sein?

Denn es gilt nach Art. 2 Abs. 1 GG allgemeine Handlungsfreiheit. Womit "jede Handlung [Verhalten] erlaubt ist, wenn sie nicht verboten ist oder die Rechte anderer verletzt".

Und die geschmacklosen Beispiele zeigen einfach, was damit alles legal ist. Es mag nicht höflich sein, die Partnerin mit Ausrufezeichen zu Bierholen/Friseurbesuch/ Abspecken/Schönheits-OP aufzufordern, es mag für eine langfristig stabile Beziehung nicht klug sein.

Aber es verletzt die Rechte von niemanden, womit solche Sachen sagen vollkommen legal ist. Denn ihre Rechte sind nicht verletzt, sie kann seine Aufforderungen ja einfach ignorieren. Folglich darf man und Mann/Frau das den lieben langen Tag machen (wobei die Partnerin dann ggf. am Ende des Tages weg ist, was sie auch darf, da allgemeine Handlungsfreiheit).

Juristisch ist es so, wenn die genannten Beispiele legal sind, dann muss an "Jetzt treib doch endlich ab!" oder "Jetzt mach endlich das Kind weg!" (womit eben zur Abtreibung gedrängt wird) irgendetwas juristisch gesehen ANDERS sein, damit es rechtswidrig sein könnte.

Andernfalls darf Mann es den lieben langen Tag genauso machen wie die anderen Dinge.


SCHLUSSFOLGERUNG:


Solange nichts an der Aufforderung zur Abtreibung wesentlich anders ist als bei anderen Aufforderungen, ist es vollkommen rechtens für Kindsväter zur Abtreibung aufzufordern.

2. Was könnte an Aufforderung zur Abtreibung anders sein?

Hier könnte nun jemand vorbringen, dass eine Abtreibung ein Eingriff in ihren Körper sei.


Jedoch sind Tätowierung und Schönheits-OP ebenfalls Eingriffe in ihren Körper. Schönheits-OPs könnten von den medizinischen Nebenwirkungen her für sie sogar - je nachdem - problematischer oder ähnlich problematisch sein wie Abtreibung. Auch Haare schneiden ist ein Eingriff in ihren Körper, denn ohne Einwilligung kann Haare schneiden Körperverletzung sein (siehe z.B. https://www.hrr-strafrecht.de/hrr/4/07/4-634-07.pdf , worin es nur um die Frage geht, ob "Dreadlocks" ohne Einwilligung abschneiden einfache Körperverletzung ist oder aufgrund der Verwendung eines Messer - ggf. ein gefährliches Werkzeug im Sinne § 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB - eine gefährliche Körperverletzung; Körperverletzung ist es aber eindeutig).


Dass ein Eingriff in ihren Körper gefordert wird, ist also kein relevanter Unterschied.

Manche sehen Abtreibung als Teil des Rechtes auf sexuelle Selbstbestimmung, womit hier sehr, sehr, sehr um die Ecke gedacht eine sexuelle Handlung von ihr gefordert würde, also möglicherweise ein sexueller Übergriff vorliegt.

Nur ist Thema, ob es gemäß deutscher Gesetze rechtswidrig ist. Und einerseits ist nach deutschen Gesetzen nicht Abtreibung als als Teil des Rechtes auf sexuelle Selbstbestimmung anerkannt.

Und andererseits ist ein "Jetzt zieh dich aus und leg dich hin, weil ich so verliebt in dich bin (ungesagt: und ich endlich wieder Sex haben will)." nicht nur ein lustiger Liedtext, sondern innerhalb von auf Dauer ausgerichteten sexuellen Beziehungen (und ggf. auch bereits bei ersten Dates, bei denen wenigstens unausgesprochen die Option Sex im Raum steht) vollkommen legal.

Wenn sie von ihm schwanger ist, somit sexuelle Aufforderungen somit meist nicht übergriffig, denn die hatten erst vor ein paar Wochen oder zeitlich noch näher Sex. Also wie sollte eine Aufforderung zur Wiederholung bei - wenigstens momentan - noch andauernder Beziehung sexuelle Belästigung sein?

Wenn aber ein "Jetzt hab Sex mit mir!" - nochmal betont: innerhalb einer andauernden Beziehung (wer Wildfremden auf der Straße so was sagt, macht sich damit leicht strafbar) - kein sexueller Übergriff ist, dann ist "Jetzt treib endlich ab!" ebenfalls keiner, selbst wenn Abtreibung irgendwie Teil des Rechtes auf sexuelle Selbstbestimmung wäre.


SCHLUSSFOLGERUNG:

Rechtlich gibt es zwischen Aufforderung zur Abtreibung und Aufforderung zur Schönheits-OP wenigstens nach StGB keine relevanten Unterschiede.

3. Aber gibt es wirklich keine Gesetze?

Es gibt den § 240 Abs. 4 Nr.1 StGB, der Nötigung zur Abtreibung als besonders schweren Fall der Nötigung nennt, womit dann Strafmaß von Geldstrafe bis 3 Jahre - wie bei "normaler" Nötigung - zu 6 Monate bis 5 Jahre wird.

Nur setzt Nötigung "Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel" voraus. Heißt also, wenn keine Gewalt und keine Drohung mit einem empfindlichen Übel passiert, dann ist es keine Nötigung.

Bei allen meinen Beispielen wird jeweils nichts angedroht. Sondern es wird nur aufgefordert.


Jetzt könnte sich aus dem Kontext die Nötigung ergeben, z.B. wenn er sie die letzten Male fürs Unterlassen des Bierholens verprügelt hat, dann könnte ein "Jetzt hol mir doch endlich ein Bier!" im Kontext der früheren Prügel eine Nötigung sein, da bei Unterlassen des Bierholens wieder mit Prügeln zu rechnen ist.

Aber das ist bei allen genannten Beispielen gleich: Wenn das Ignorieren der vorherigen Aufforderung zu Bierholen, Schönheits-OP, Sex, Abtreibung, Diät, etc. Prügel erfolgten, dann kann die reine erneute Aufforderung ggf. Nötigung sein. Aber das ist für alle genannten Dinge gleich.

§ 240 Abs. 4 Nr. 1 StGB führt nur dazu, dass im Falle der Abtreibung der Strafrahmen höher ist als im Falle des Bierholens.

Wer mir das nicht glaubt: Fischer, Strafgesetzbuch: StGB, mit Nebengesetzen, 2015, § 240 Rn 60, Zitat: "erfasst daher nur einen schmalen Ausschnitt von Rechtsgutbeeinträchtigungen; dass die Regelung in der Praxis eine Rolle spielen könnte, erscheint mehr als zweifelhaft" (in 2016 und späteren Kommentaren ist die Rn eine andere).

(Wer meint, ich würde immer zu viel schreiben: eigentlich langt der vorherige Absatz vollständig um meine Eingangsbehauptung - Männer haben das Recht auf Abtreibung zu drängen - juristisch umfassend zu belegen und zu begründen; nur erfahrungsgemäß endet eine Unterhaltung mit [irgendwer]: "Stimmt doch nicht, Männer haben doch kein Recht auf Abtreibung zu drängen"; [ich]: "Haben sie, siehe Fischer, Strafgesetzbuch: StGB, mit Nebengesetzen, 2015, § 240 Rn 60" nicht mit [irgendwer]: "Oh, hab es nachgelesen, hast recht.", sogar wenn irgendwer eigentlich Jurist ist und den Fischer griffbereit haben sollte; deshalb das lange Gelaber; nur und ausschließlich deshalb, weil den eigentlich kurzen Beweis so gut wie niemand akzeptiert).


SCHLUSSFOLGERUNG:

Da Aufferderung zu Abtreibung nicht anders verboten ist, hat Mann vom Staat her aufgrund des allgemeinen Rechtes auf Handlungsfreiheit das Recht, seine Frau zum Bierholen oder zum Abtreiben aufzufordern.


4. Wie Feministinnen das Recht von Männern auf Abtreibung zu drängen verteidigen

Was aus obiger Schilderung offensichtlich sein sollte: Wenn man anders als die ganzen anderen unhöflichen aber nicht rechtswidrigen Aufforderungen, Aufforderung zur Abtreibung zumindest etwas strikter geregelt haben will, als Aufforderung zur Schönheits-OP oder zum Bierholen, dann

MUSS


irgendwas anders sein.


Aber aus den Rechten der Frau ergibt sich nichts, was einen Unterschied macht.

Es bleibt nur eines:

Das Lebensrecht des ungeborenen Kindes.

Denn um die Handlungsfreiheit des Mannes in dem Punkt möglicherweise einzuschränken, bedarf es eines durch die Aufforderung verletzten oder bedrohten Rechtes. Dann ergibt sich aus Art. 2 Abs. 1 GG, dass die Aufforderung ggf. nicht mehr unter die allgemeine Handlungsfreiheit fällt.


Wenn die Frau der Aufforderung zum Bier holen oder Sex oder Schönheits-OP nachkommt, werden - da es mutmaßlich jeweils mit ihrer Einwilligung geschieht (anders bei implizit angedrohten Prügeln, etc.) - keine Rechte von irgendwem verletzt.

Hingegen werden zwar keine Rechte der Frau verletzt, wenn sie der Aufforderung zur Abtreibung nachkommt. Aber die Rechte des ungeborenen Kindes.

Womit der einzige Punkt aus dem heraus eine Einschränkung des momentan bestehenden Rechtes von Männer, den lieben langen Tag zur Abtreibung aufzufordern, das Lebensrecht des ungeborenen Kindes ist.

Und da bekanntermaßen nicht wenige Feministinnen das Lebensrecht ungeborener Kinder ablehnen, leugnen oder gar juristisch bekämpfen, verteidigen sie damit - ob sie wollen oder nicht - das Recht von Männern auf Abtreibung zu drängen.


Denn wenn das ungeborene kein Lebensrecht hat, dann gibt es juristisch keinen Unterschied zwischen:


"Jetzt lass dir doch endlich mal das Fett absaugen und eine hübsche Nase machen!"


und


"Jetzt treib doch endlich ab!" oder "Jetzt mach endlich das Kind weg!"


Absolut überhaupt kein Unterschied.


ZUSAMMENFASSUNG:


  • Allgemeine Handlungsfreiheit nach Art. 2 Abs. 2 GG ist ein sehr umfassendes Recht und erlaubt alle Handlungen und eben auch Aufforderungen, die nicht verboten sind oder Eingriffe in Rechte dritter beinhalten.


  • Mann hat somit das Recht, Frau aufzufordern, ein Bier aus dem Kühlschrank zu holen; und Frau hat das Recht, diese Aufforderung zu ignorieren und stattdessen Koffer zu packen.


  • Da es keine wirksamen Gesetze gegen Aufforderung zur Abtreibung gibt, hat Mann somit das Recht zur Abtreibung aufzufordern, solange Abtreibung keine Rechte Dritter negativ betrifft.


  • Folglich verteidigt wer ungeborene Kinder zu rechtlosem Nichts erklärt haben möchte damit - ob gewollt oder nicht gewollt ändert nichts - das momentan aufgrund des Mangels an wirksamen Gesetzen bestehende Recht von Männern, auf Abtreibung zu drängen.



Im Übrigen gehören zum Kinder machen ZWEI, also sind auch beide für die Kinder verantwortlich.



#Abtreibungspranger #Abtreibung #Schwangerschaftsabbruch #Lebensrecht #Gleichberechtigung


Bildquelle: https://pixabay.com/de/photos/baby-test-verbl%C3%BCfft-sch%C3%BCchtern-2197097/

167 Ansichten

Aktuelle Beiträge

Alle ansehen
bottom of page