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Die unschönen Details des staatlichen Lebensschutzes in D - geringeres Übel ist immer noch ein Übel


Ist es eine gute und gerechte Tat, den Hebel umzulegen? Siehe https://de.wikipedia.org/wiki/Trolley-Problem


Kürzlich hat Frau Stetter-Karp, Präsidenten des Zentralkomitees der Katholiken, in der Zeit unter anderem kundgetan:


https://www.zeit.de/2022/29/schwangerschaftsabbrueche-katholische-kirche-medizinische-versorgung/komplettansicht


sie sei „strikt dagegen, den Abtreibungsparagrafen 218a anzutasten“.


218a legt die Frist und die Beratungspflicht fest, also ist Frau Stetter-Karp gegen eine Streichung der Beratungspflicht oder gegen eine Verlängerung der Frist.


Und wendet sich damit gegen den Legalisierungswahn der Ampel und sagt explizit, Aussagen von „Bundesfamilienministerin Lisa Paus“ lassen „hellhörig“ werden bezüglich einer „Abschaffung von Paragraf 218“.


Abgesehen davon, dass erst jetzt von dem Legalisierungswahn mitbekommen, etwas nach bisher Kopf in den Sand gesteckt aussieht, ist da aus Lebensschutzsicht wenig einzuwenden.


Denn besser jemand bemerkt spät die Gefahr von der Ampel für ungeborene Kinder als gar nicht.


Jedoch hat Frau Stetter-Karp gerade von Lebensschützern massive Kritik bekommen, es gibt mit Petition unterfütterte Forderung nach Rücktritt, und aus katholischen Kreisen wird Abfall von der Lehre der RKK vorgeworfen.


Und sogar der Pressesprecher der Deutschen Bischofskonferenz sah sich zu einer Distanzierung veranlasst.



Warum, wo sie sich doch gegen den Legalisierungswahn der Ampel ausgesprochen hat?


Das liegt an einem unschönen Detail des staatlichen Lebensschutzes in D.


Denn § 13 Abs. 2 SchKG sagt:


https://www.gesetze-im-internet.de/beratungsg/__13.html


„Die Länder stellen ein ausreichendes Angebot ambulanter und stationärer Einrichtungen zur Vornahme von Schwangerschaftsabbrüchen sicher.“


Über diese Pflicht sagte das BVerfG konkret, Absatz 363:


https://www.servat.unibe.ch/dfr/bv088203.html


„die Vorschrift“ ist „dahin auszulegen, daß der Staat zur Verwirklichung des Schutzkonzepts für das Bereitstehen ärztlicher Hilfe zum Abbruch der Schwangerschaft in einer Entfernung zu sorgen hat, die von der Frau nicht die Abwesenheit über einen Tag hinaus verlangt“.


Mit anderen Worten, die Bundesländer haben sicherzustellen, dass überall Schwangerschaftsabbrüche in einer in einem Tag machbaren Entfernung möglich sind.


Da selbstverständlich damit auch die Anreise per ÖPNV gemeint ist, und bei Hin- und Rückreise mit ÖPNV am selben Tag sowie der Abbruch selber (inklusive ärztlichen Aufklärungsgespräch) in einer ländlichen Gegend mit nur 1 Bus pro Stunde zB 100km Distanz nicht ganz einfach sind, folgt daraus:


Die Bundesländer sind verpflichtet, dass von jedem ihrer Fleckchen aus der nächste Abtreiber nicht mehr als 100km weg ist. Eventuell ein bisserl mehr oder weniger, je nachdem wie der ÖPNV ist.


Ein unschönes Detail, der Staat hat ein Tötungsangebot sicherzustellen.


Nun könnte man sagen, dass das etwas eindeutig Böses ist, und da man nichts Böses tun darf (hier: seitens des Staates Tötungsangebot sicherzustellen), um etwas Gutes zu erreichen (hier: das Schutzkonzept mit Beratungspflicht und Frist aufrechtzuerhalten und zu verteidigen), darf das D Schutzkonzept nicht verteidigt werden.


Womit das Ergebnis sein könnte, dass man das D Schutzkonzept nicht verteidigen darf, womit es die Abtreibungsfans mit ihren Absichten Legalisierung bis Geburt mgl. einfacher haben.


Oder man sagt, die Alternative zu dem unschönen Detail ist, dass Abtreibung bis Geburt legalisiert wird, und deshalb akzeptiert man mit Bauchgrummeln, dass 218ff eben dieses unschöne Detail beinhalten.


Und ist damit bereit, einen möglichen Mangel an Abtreiber zu diskutieren, und möglicherweise auch durch staatliche Maßnahmen – die keine Pflicht für Ärzte oder KHs beinhalten dürfen (sagt BVerfG ebenfalls) – gegenzusteuern.


Ich will mich nicht festlegen, was richtig ist. Ich wähle letzteres, und muss mit dem Vorwurf, nicht ersteres zu wählen, leben.


Womit ich im Prinzip auch dazu bereit sein muss, dass die Vergütung von Abtreibern für ihr Tun so ist, dass es genug machen. Oder auch, dass es Thema in Ausbildung ist, für die, die es wollen.


Aber was Frau Stetter-Karp gesagt hat, klingt nun etwas anders, und vor allem nicht nach Bauchgrummeln:


„ist sicherzustellen, dass der medizinische Eingriff eines Schwangerschaftsabbruchs flächendeckend ermöglicht wird“


Oder auch in nachgeschobener Pressemitteilung:


https://www.zdk.de/veroeffentlichungen/pressemeldungen/detail/-Schutzaspekt-wahren-ZdK-Praesidentin-verteidigt-Paragrafen-218-1503T/


„Alles Recht auf Selbstbestimmung hilft nichts, wenn die Hürden unüberwindlich sind“


Das klingt nicht nach Bauchgrummeln, sondern eher danach als sei die „flächendeckende“ Versorgung mit Möglichkeiten Tötung ungeborener Kinder etwas Gutes und Erstrebenswertes.


Und das ist ein Problem, denn ich vertrete oben im Kern: „Lasst uns das geringere Übel wählen.“


Aber auch ein geringeres Übel ist immer noch ein Übel, und nichts Gutes und Erstrebenswertes. Wenn man den Hebel umlegt, tötet man einen Menschen.


Womit Frau Stetter-Karp Kritik bekommt, obwohl ihr eigentliches Anliegen – Abtreibung nicht bis Geburt legalisieren – vollkommen in Ordnung ist.

Ich persönlich neige zu der Vermutung, dass Frau Stetter-Karp sich hier nur schlecht ausgedrückt hat. Denn in der Sache ist es so, dass wer die aktuellen 218ff verteidigen will, der muss damit die Kröte schlucken, dass es nicht zu große Lücken beim "Angebot" gibt. Und muss folglich zur „Reflexion darüber, wie das Angebot sichergestellt werden kann“ (Zitat Stetter-Karp) bereit sein.


Und ja, damit bewegt man sich bezogen auf die RKK Lehre auf sehr dünnem Eis. Bereits eine falsche Formulierung kann im Prinzip zum Bruch führen.


Denn wer den Hebel umlegt, damit der Zug nur einen unschuldigen Menschen überfährt statt fünf (bzw. es "nur" 100000 Abtreibungen gibt statt 150000), der tötet einen unschuldigen Menschen und tut damit nichts Gutes, sondern wählt allenfalls das geringere Übel. So jemand muss auch Kritik hinnehmen, und sie als Hilfe begreifen, damit man nicht vergisst, dass auch ein geringeres Übel ein Übel ist.


Allgemein ist aber zu empfehlen, nicht zu sehr auf ZdK einzuhauen, denn die stehen bezogen auf wegmit218 auf derselben Seite.



Wer nachlesen will, wie die 219a Abschaffungsdebatte im BT war, da gut dargestellt von @FlorianHettig:


https://www.plakatschmiede.com/post/bundestag-kippt-219a-werbeverbot-f%C3%BCr-abtreibungen


Dabei bedenken: die relativ positiv wegkommenden CDU/CSU und mgl. auch AfD Redner nehmen bei ihrer Verteidigung des „schwer erträglichen Kompromiss“ (Thomas Seitz, AfD) eben auch das unschöne Detail der staatlichen Pflicht zur Versorgung mit Kindertötungseinrichtungen in Kauf, genau wie Frau Stetter-Karp. Nur klingt das halt anders, wenn man es „schwer erträglichen Kompromiss“ nennt.


Damit sagt man weiter, dass es ein Übel ist, wenn auch das geringere.



Wer AUF JEDEN FALL eine richtige und gute gesetzliche Pflicht und kein geringeres Übel wäre (wenn denn eine praktikable und GG-konforme Ausformulierung gefunden werden könnte):


Wenn Männer ihre eigenen ungeborenen Kinder zu schützen hätten, auch präventiv.


Da dabei der Staat aber total versagt, bleibt nur ein Appell, liebe Männer:


VOR (mgl. ausfallendem) Sex genug (erübrigt sich mgl. wenn Sie Frau schon kennen, zB EIGENE Ehefrau) mit Frau über Verhütung/Kinder/etc. reden.


Sonst machen Sie sich mgl. fahrlässig am Tod Ihres eigenen Kindes mitschuldig!


Viel Spaß,


schöne Woche!


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