Gedanken zu Abtreibung KW 47/2021: Ampel-Vertrag geschlossen – Verhalten in Wahlkabine WICHTIG!

Der Ampel-Koalitionsvertrag wurde letzte Woche geschlossen:
https://www.tagesschau.de/koalitionsvertrag-147.pdf
Ich bewerte hier rein aus Sicht des Schutzes ungeborener Menschen und der Achtung der Würde der Schwangeren bei Abtreibung, also Zeitfenster Abschluss Nidation bis Beginn Geburt.
1. Zuerst das wirklich Positive:
Es steht kein explizites „wegmit218“ drin.
Das wäre alleine schon deshalb schlimm gewesen, da damit die neue Regierung zum Ausdruck gebracht hätte, ungeborene Menschen seien nur wertlose Zellhaufen. Wenn Minister einen Eid auf das Grundgesetz ablegen würde, nachdem sie unmittelbar zuvor erklärt hätten, dass ungeborenen Menschen die Menschenwürde aberkannt werden soll, wäre das schlimm – selbst wenn BVerfG die Pläne am Ende vereiteln würde.
Hätte es Rot-Grün-Rot gegeben, hätte das in deren Koalitionsvertrag drin gestanden. RGR fehlten nur ca. 0,5 – 1% der Stimmen für eine Mehrheit. Das ist so gut wie nichts.
=>
Es ist wichtig, ob man zu einer Wahlkabine geht, und was man darin macht.
2. Paar positive kleinere Dinge
a) „…Mutterschutz…soll es bei Fehl- bzw. Totgeburt künftig nach der 20.
Schwangerschaftswoche geben.“ (Seite 101)
b) „Eltern, deren Kinder vor der 37. Schwangerschaftswoche geboren werden, erweitern wir den Anspruch auf Elterngeld“ (Seite 101)
c) „Bei der Alkohol- und Nikotinprävention setzen wir auf verstärkte Aufklärung mit besonderem Fokus…schwangere Frauen.“ (Seite 87; bringt nicht unbedingt viel, ist aber guter Vorsatz; wobei, blöde Frage, impliziert damit die Ampel nicht, dass Schwangere unmündige Dummchen sind, die nicht kapieren, dass Alk für Kind gefährlich? Scheinen Frauenfeinde zu sein.)
3. Negatives:
a) „wegmit219a“ steht drin (Seite …)
219a StGB ist zwar ein eher mäßiger §. ZB ist es einem Arzt erlaubt anzugeben, dass er Abtreibungen macht, aber nicht bis zu welcher SSWpc oder mit welcher Methode (medikamentös oder Absaugung).
Egal wie sehr ich dagegen bin, dass Abtreibung beworben werden können, es fällt mir keine gute Begründung ein, warum:
„Leistungsspektrum:
…
- Schwangerschaftsabbrüche
…“
erlaubt sein sollte, während:
„Leistungsspektrum:
…
- Schwangerschaftsabbrüche bis zur 9.SSWpm, medizinisch oder chirurgisch
…“
bei Strafe verboten sein sollte.
Aber wegmit219a trotzdem schlecht, da es – auch wie im Koalitionsvertrag formuliert – eben pauschal und unter Ignorierung des Lebensrechtes ungeborener Kinder erfolgt.
Wenn Ampel es so umsetzt, wie geschrieben, wäre dieses Werbeplakat legal:

Ampel/Gleichgesinnte argumentieren damit, dass
i) doch nie jemand mit Abtreibung werben würde
was Unsinn ist, denn das obige Bild ist aus Wien; Österreich nicht so verschieden wie D; wenn es in Ö passiert, dann irgendwann auch in D;
ii) anpreisende Werbung sei nach Ärzteordnung ohnehin nicht erlaubt Strohmannargument, denn Behauptung war ja nicht, dass bei wegmit219a anpreisende Werbung erlaubt wäre, sondern Werbung (also zB nicht anpreisende Werbung), hier Beispiel für nicht anpreisende Praxiswerbung:

oder auch da Beispiel für nicht anpreisende Radiowerbung für Augenlasern:
https://twitter.com/Abtreibpranger/status/1361973337782706176
iii) es doch eine absurde Vorstellung wäre, Schwangeren würden sich für Abtreibung wegen Werbung entscheiden
mag sein, dass das absurde Vorstellung wäre; nur argumentiert das eigentlich keiner/so gut wie keiner, womit es wieder Strohmannargument ist; Argument ist vielmehr, dass es grundsätzlich unethisch ist, die Tötung von Menschen zu bewerben, und dass es der allgemeinen Geringschätzung des Lebensrechtes ungeborener Vorschub leisten kann
Denn wenn Werbeplakate von Abtreibungsanbietern aufgehängt werden dürfen, dann kann es ja kaum schützenswertes Leben sein.
Und nein, ich denke nicht, dass das bei Schwangeren selbst viel Wirkung entfaltet.
Aber zB bei unwilligen Kindsvätern. Da wird in Einzelfällen garantiert die Freigabe der Werbung motivieren zu sagen: „Hab dich nicht so, Abtreibung ist doch nichts schlimmes.“
(Da ich ein Mann bin, kann ich mir erlauben, so über Männer zu denken/zu urteilen).
Also wegmit219a nicht gut.
b) „Schwangerschaftsabbrüche sollen Teil der ärztlichen Aus- und Weiterbildung sein.“ (Seite 116)
Soweit damit gemeint ist, dass Ärzte in der Lage sein sollten, einen Abbruch durchzuführen, dann ist das zwar nicht schön, aber in Logik der geltenden Regeln.
Denn Ärzte sollten in der Lage sein, Abbrüche bei Gesundheitsgefahr oder auch nach Vergewaltigung durchzuführen. Ferner ist die Technik bei verhaltener Fehlgeburt (= Kind leider schon tot, aber noch drin => muss mgl. entfernt werden, weil Frau sonst stirbt) im Prinzip identisch. Also sollten ausreichend Ärzte das können.
Aber real könnte es darauf hinauslaufen, durch lustige Papaya-Kurse die moralischen Hemmungen von angehenden Ärzte beim Töten ungeborener Kinder abzubauen.
Und das wäre nicht gut. Hemmungen beim Töten sind sinnvoll.
c) „Schwangerschaftskonfliktberatung wird auch künftig online möglich
sein.“ (Seite 116)
Grundsätzlich muss das aufgrund der Corona-Kontaktbeschränkungen möglich sein.
Aber Risiko besteht, dass das vor allem auf höheren „Marktanteil“ von pro familia, und damit mehr „Schein“beratungen hinausläuft.
d) „Die Möglichkeit zu kostenfreien Schwangerschaftsabbrüchen gehören zu einer verlässlichen Gesundheitsversorgung.“ (Seite 116)
Wer BVerfGE 88, 203 kennt, weiß, dass das verfassungsrechtlich fragwürdig ist. BVerfG hat (wenn auch nur mit 5 zu 3) entschieden, dass nicht pauschal Kosten übernommen werden dürfen, sondern nur bei medizinischer oder kriminologischer Indikation oder wenn die Schwangere zu wenig eigene Mittel hat.
Natürlich könnte das BVerfG das heute anders sehen, siehe die 3, die nichts gegen eine allgemeine Krankenkassenfinanzierung einzuwenden hatten.
Aber hierbei unbekannt: Ob die Verfasser des Koalitionsvertrages wussten, dass sie verfassungsrechtlich in schwierigen Gefilden unterwegs sind.
Nein, meiner Erfahrung nach kann man nicht davon ausgehen, dass da irgendwer mit Ahnung mitformuliert hat. Sonst hätte man nicht so pauschal formuliert.
Geht halt hier, wie so oft, um Verharmlosung von Abbrüchen als normale „Gesundheitsversorgung“.
Also nicht gut.
e) „Wir setzen eine Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung…ein, die
Regulierungen für den Schwangerschaftsabbruch außerhalb des Strafgesetzbuches…prüfen wird.“ (Seite 116)
Das heißt erst mal, dass da Uneinigkeit herrschte. Grüne und vielleicht auch SPD waren für wegmit218, FDP wohl dagegen (wie gesagt, Verhalten in Wahlkabine wichtig).
Damit erstere wenigstens ein bisschen was in dem Punkt präsentieren können, gibt es einen Arbeitskreis (geflügeltes Wort in der Politik: „Wer nicht mehr weiter weiß, gründet erst mal einen Arbeitskreis“).
Das wird vor allem eine Quasselrunde für semi-kompetente Aktivisten und Juristen sein, die gerne BVerfGE 88, 203 weg haben wollen. Wird wohl in dieser Legislatur nur einen Ergebnisbericht mit blabla liefern.
Aber für nächste Legislatur kann es die schlimmen Vorsätze von Grünen und Linken bestärken.
Also nicht gut.
Gesamtwertung Koalitionsvertrag:
Gefährlich für ungeborene Kinder, aber nicht solche Katastrophe, wie RGR-Vertrag es wäre.
4. Und zum Abschluss noch was Positives:
Es hat durch Zweitstimmen gerade so für Einzug Herrn Hüppe, CDU
„Noch am Vorabend war der 64-Jährige davon ausgegangen, dass es nichts wird mit einem Mandat. Doch dann überschlugen sich für ihn die Ereignisse. „Um kurz nach 6 Uhr habe ich erfahren, dass es reicht.““)
in BT gelangt.
Wie man an diesen deutlichen Worten in der Bildzeitung sieht:
„Hüppe zu BILD: „Für Tabak haben wir ein Werbeverbot, auf vielen Packungen steht: Rauchen kann tödlich sein.“ Eine Abtreibung sei „definitiv tödlich – für das Kind. Wer könnte dann noch nachvollziehen, dass Abtreibung grundsätzlich Unrecht ist, wenn Werbung dafür legalisiert wird?““
ist es SEHR GUT, dass es für Herrn Hüppe langte. Denn der macht im Gegensatz zu manch anderen CDUlern beim Schutz ungeborener Kinder den Mund auf.
Nochmal: